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Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen – Standordnung für die Bogensportanlage des BSV-Hirschen-Leithen Stand 20.02.2021. Um die notwendige Sicherheit auf dem Bogenschießgelände zu gewährleisten sind nachstehende Punkte zu beachten und einzuhalten.
1. Das Betreten und die Benützung der Anlagen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Grundstücksbesitzer sowie der Verein übernehmen keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden bzw. bei Schäden durch höhere Gewalt. Die jeweiligen Aufsichtspflichtigen haften für Kinder.
2. Jeder Schütze, der die Anlagen benützt, hat sich im aufliegenden Standbuch vor Schießbeginn UND nach Schießende ein- bzw. auszutragen. Bogenschützen, die nicht dem BSV-Hirschen-Leithen angehören, müssen die Tagespauschale laut Aushang entrichten oder eine gültige Jahreskarte besitzen.
3. Personen, die den Parcours unberechtigt benutzen oder nicht im Standbuch eingeschrieben sind, müssen mit einem Nutzungsverbot rechnen.
4. Mitglieder des BSV-Hirschen-Leithen müssen den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr entrichtet haben. Jahreskartenbesitzer müssen während des Parcoursbesuchs ihre gültige Jahreskarte mit sich führen und bei einer Kontrolle vorzeigen können. Kontrollen werden durchgeführt!
5. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benutzen.
6. Es dürfen keine Kurse ohne Genehmigung des Vorstands des BSV-Hirschen-Leithen abgehalten werden.
7. Das Schießen ist ausschließlich mit Bögen erlaubt. Andere Sportwaffen (Armbrüste, Wurfpfeile und Speere, Luftdruckwaffen, Zwillen, Wurfäxte und -messer, usw.) sind ausnahmslos verboten.
8. Die Verwendung von Pfeilen mit Jagdspitzen ist nicht gestattet.
9. Compoundbogendürfen bis zu einem maximalen Auszugsgewicht von 60 Pfund geschossen werden.
10. Für die Parcoursbenutzung wird festes Schuhwerk empfohlen.
11. Personen, die unter Einfluss von Alkohol stehen, ist das Schießen untersagt.
12. Der Parcours darf nur in der vorgegebenen Richtung begangen werden.
13. Das eigenmächtige Verändern der Ziele oder Abschusspflöcke ist nicht erlaubt. Es dürfen nur die dafür vorgesehen 3D-Ziele von den dafür vorgesehenen Abschusspflöcken beschossen werden.
14. Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich.
15. Der Schütze darf seinen Bogen mit aufgelegtem Pfeil nur dann spannen, wenn er an der Schusslinie oder am Abschusspflock steht und in Richtung 3D-Ziel zielt.
16. Alle Personen müssen hinter dem Schützen stehen.
17. Schützen müssen sich davon überzeugt haben, dass vor, hinter und neben dem 3D-Ziel das Schussfeld frei ist.
18. Bei Fehlschüssen (z.B. erforderliche Pfeilsuche hinter dem 3D-Ziel) ist durch Anlehnen des Bogens an das 3D-Ziel anzuzeigen, dass dort gesucht wird.
19. Gefundene Pfeile (oder andere Gegenstände) bitte am Tisch neben der Hütte ablegen bzw. in die bereitgestellte „Gefunden-Box“ legen.
20. Nachdem ein 3D-Ziel getroffen ist, bitte keine Pfeile mehr nachschießen. Kein Schütze darf sich dem 3D-Ziel nähern, bevor nicht alle Schützen seiner Gruppe geschossen haben.
21. Zuschauer, Interessenten oder Spaziergänger dürfen das Schussfeld nicht betreten und haben sich im nötigen Sicherheitsabstand aufzuhalten. Für Begleitpersonen ist der jeweilige Schütze verantwortlich, dass die Parcoursregeln eingehalten werden.
22. Achtung! Der Wald ist Erholungs- und Lebensraum von Mensch und Tier. Mit unerwartetem Aufeinandertreffen muss immer gerechnet werden. Müll und gebrochene Pfeile bitte nicht im Wald liegen lassen.
23. Offene Flammen (Grillen usw.) sind am Parcoursgelände untersagt.
24. Bei Einbruch der Dämmerung oder schlechten Sichtverhältnissen ist das Schießen unverzüglich zu beenden.
25. Es findet keine Schneeräumung auf Wegen zum bzw. im Parcoursgelände statt.
26. Das Betreten und die Benützung der Anlagen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr und der Schütze haftet für jede unsachgemäße Benützung dieser Anlagen und Geräte.
27. Hunde dürfen an der Leine mitgenommen werden.
28. Achtung! Der Weg vom Gasthof Hirschen zum Bogengelände darf NICHT befahren werden. Dieser Weg dient ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung.
29. Die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen hat den sofortigen Entzug der Schießberechtigung zur Folge.
30. Auftretende Unsicherheitsfaktoren oder Risiken bitte sofort melden! Es kann gerne auch per Mail (info[at]bogensportleithen.at) auf sonstige besondere Vorkommnisse aufmerksam gemacht werden.
Wenn es zu Fragen oder Unklarheiten gibt melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail.